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BVerwG, 28.07.1987 - 2 B 63.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 24.02.1986 - 6 K 1652/85
- VGH Baden-Württemberg, 10.04.1987 - 4 S 997/86
- BVerwG, 28.07.1987 - 2 B 63.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 28.07.1987 - 2 B 63.87
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 28.07.1987 - 2 B 63.87
Hierzu hätte sie, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnten, in der Beschwerdeschrift u.a. darlegen müssen, welche Zeugen ihrer Ansicht nach im Falle der Vernehmung welche entscheidungserheblichen, über den vom Berufungsgericht bereits zugrunde gelegten Sachverhalt hinausgehenden Tatsachen bekundet hätten (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77
Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte …
Auszug aus BVerwG, 28.07.1987 - 2 B 63.87
Soweit die Beschwerde im Hinblick auf einen Hinweis des Berufungsgerichts zum Rechtsschutzinteresse einen gleichzeitigen Hinweis zumindest auf Bedenken hinsichtlich des Antragserfordernisses vermißt, fehlt es schon an der nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Darlegung, welche zur Klärung des Anspruchs geeigneten Ausführungen der Kläger im Falle des von ihm vermißten zusätzlichen Hinweises über sein tatsächliches Vorbringen hinaus noch gemacht hätte (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
- BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76
Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht
Auszug aus BVerwG, 28.07.1987 - 2 B 63.87
Soweit die Beschwerde im Hinblick auf einen Hinweis des Berufungsgerichts zum Rechtsschutzinteresse einen gleichzeitigen Hinweis zumindest auf Bedenken hinsichtlich des Antragserfordernisses vermißt, fehlt es schon an der nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Darlegung, welche zur Klärung des Anspruchs geeigneten Ausführungen der Kläger im Falle des von ihm vermißten zusätzlichen Hinweises über sein tatsächliches Vorbringen hinaus noch gemacht hätte (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 28.07.1987 - 2 B 63.87
Hierzu hätte sie, damit Vorliegen und Erheblichkeit des angeblichen Verfahrensmangels geprüft werden könnten, in der Beschwerdeschrift u.a. darlegen müssen, welche Zeugen ihrer Ansicht nach im Falle der Vernehmung welche entscheidungserheblichen, über den vom Berufungsgericht bereits zugrunde gelegten Sachverhalt hinausgehenden Tatsachen bekundet hätten (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 28.07.1987 - 2 B 63.87
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).